Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz

RennwLottG

§ 39 Steuerschuldner

Stand: 01.07.2021

Bund2 Entscheidungen

Steuerschuldner ist der Veranstalter des virtuellen Automatenspiels. Veranstalter ist, wer die planmäßige Ausführung des gesamten Unternehmens selbst oder durch andere ins Werk setzt und dabei das Spielgeschehen maßgeblich gestaltet.

§ 38 § 40